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   VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18   

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https://dejure.org/2019,26540
VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18 (https://dejure.org/2019,26540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.2019 - 1 B 2402/18 (https://dejure.org/2019,26540)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 (https://dejure.org/2019,26540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 1 HBG, Art 33 Abs 2 GG
    Verbot der Sprungbeförderung und Konkurrentenstreit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Verbot der Sprungbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19

    Mindestfrist im Statusamt als Beförderungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18
    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18
    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung ist dabei in erster Linie das (angestrebte) Statusamt und nicht der jeweils zu vergebende Dienstposten (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 21. November 2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11

    Sprungbeförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18
    Soweit die im Beschluss vom 24. Mai 2011 - 1 B 555/11 - (NVwZ-RR 2011, 946) geäußerte Auffassung zu den Auswirkungen des Verbots der Sprungbeförderung bei einer Dienstpostenkonkurrenz dem entgegenstehen sollte, hält der Senat aus den dargelegten Gründen nicht an ihr fest.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2009 - 6 B 1235/09

    Lehrer Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderung Sprungbeförderung Ausschreibung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18
    Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers scheidet bereits deshalb aus, weil der Antragsteller wegen eines im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle nicht hätte ausgewählt werden dürfen (vgl. zum Ausschluss einer Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs bei einem Beförderungsverbot auch OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839

    Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18
    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

    Die in § 21 HBG normierten laufbahnrechtlichen Beförderungsverbote sind nicht integraler Bestandteil der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmenden Bestenauslese im Sinne negativer Eignungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Zeitpunkt der zu treffenden Auswahlentscheidung bereits die Auswahl des betroffenen Bewerbers verbietet (Aufgabe der im Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 - vertretenen Rechtsmeinung).

    Die Rechtsauffassung im Beschluss des Hess. VGH vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 - juris, wonach das Verbot der Sprungbeförderung und die in § 21 Abs. 1 HBG normierten Wartefristen eine Auswahl ausschließende negative Eignungsvoraussetzungen seien, sei nicht überzeugend.

    Das Beschwerdegericht revidiert seine Auffassung in dem im Eilverfahren getroffenen Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 -, wonach das Vorliegen eines Beförderungsverbots nach § 21 Abs. 1 HBG in der Person eines Bewerbers im Zeitpunkt einer nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung dessen Auswahl für die zu vergebende Stelle ausschließt.

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 SaGa 22/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Konkurrentenstreitverfahren; Fachlehrer;

    cc) Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs der Antragstellerin scheidet allerdings dann aus, wenn im insofern maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle das Beförderungsverbot weiterhin besteht, so dass der Mitbewerber nicht hätte ausgewählt werden dürfen (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18, Rn. 7, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 M 29/19, Rn. 9, juris).
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23

    Konkurrenteneilverfahren, Beförderungsverbot, Probezeit

    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    Ein Bewerber, der einem Beförderungsverbot unterliegt und bei dem im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine Ausnahme hiervon vorliegt, erfüllt die Eignungsvoraussetzungen für ein ausgeschriebenes höheres Statusamt nicht (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16).

    Auch für die beiden letztgenannten Fälle ist Bezugspunkt der nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung das Statusamt und sind es nicht die Anforderungen des jeweiligen höherwertigen Dienstpostens (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 17).

  • VG Regensburg, 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen höherwertiger Tätigkeit

    Dem Dienstherrn sei es demnach untersagt, einen Beamten um mehr als eine Besoldungsstufe zu befördern (Verbot der Sprungbeförderung, vgl. hierzu Hessischer VGH, U.v. 11.7.2019 - 1 B 2402/18).

    Der Sache nach handelt es sich also um die grundsätzliche gesetzliche Vermutung der mangelnden Eignung eines Beamten für die Übertragung eines höheren Statusamts vor Ablauf der in den einzelnen landesrechtlichen Regelungen normierten Mindestfristen bzw. vor Durchlaufen eines zuvor regelmäßig zu durchlaufenden Amtes (vgl. zum Verbot einer Sprungbeförderung u.a. BayVGH, B.v. 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 8.2.2021 - 1 B 1350/20 - juris Rn. 6 sowie Hessischer VGH, B.v. 11.7.2019 - 1 B 2402/18 - juris).

  • VG Kassel, 31.03.2022 - 1 L 681/21
    Dass dem Beigeladenen der Dienstposten übertragen und er dort ggf. in das nächsthöhere Statusamt befördert werden kann und soll, verbietet § 21 HBG nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 B 1751/19 -, juris, und nunmehr vom 15. März 2022 - 1 B 55/21 - anders noch: Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - 6 B 943/20

    Konkurrentenstreit konstitutives Anforderungsmerkmal Verbot der Sprungbeförderung

    - 1 M 21/20 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 12; Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 25. UPD Juli 2020, 4.5 Verbot der Sprungbeförderung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - 6 B 1105/20

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens Verbot der Sprungbeförderung

    vgl. auch OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2017 - 6 B 685/17 -, NWVBl 2018, 110 = juris Rn. 32, und vom 31. Oktober 2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. März 2020 - 1 M 21/20 -, juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 12; Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht - Kommentar, 25. UPD Juli 2020, 4.5 Verbot der Sprungbeförderung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2023 - 6 B 418/23

    Stellenbesetzung; Vollzeitstelle

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 19.8.2020 - 6 B 1105/20 -, juris Rn. 5, vom 16.10.2017 - 6 B 685/17 -,NWVBl 2018, 110 = juris Rn. 32 und vom 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3.3.2020 - 1 M 21/20 -, NVwZ-RR 2020, 990 (Ls.) = juris Rn. 7; Hess. VGH, Beschluss vom 11.7.2019 - 1 B 2402/18 -, ZBR 2020, 53 = juris Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 3.7.2023 - 6 V 281/23 -, juris Rn 18.
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